
Unsere Dienstleistungen:
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Brandschutzbeauftragte/ Objektbetreuung
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Brandschutzplanung
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Feuerbeschau
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Vertrieb, Wartung & Montage
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Ausbildung von Brandschutz- & Evakuierungshelfern
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Brandschutzunterweisungen & Schulungen
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Notfall- und Praxistraining
Brandschutzbeauftragter / Objektbetreuung:
Als Brandschutzbeauftragte stehen wir den Auftraggebern als Fachberatung zur Seite.
Egal ob Bestandsbetrieb, Neugründung oder Umzug von Firmen: Wir helfen den Auftraggebenden, die Arbeitsstätte nach den geltenden Vorschriften im Brand- und Arbeitsschutz einzurichten.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem vorbeugenden Brandschutz.
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Brandschutzbegehungen
Erstellen von Brandschutzordnungen Teil A, B, C
Beurteilung von Brandgefährdungen
Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen in Sachen Brandschutz
Beratung bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der richtigen Löschmittel
Rettungs-, Flucht-, Feuerwehr- und Alarmpläne erstellen und kontrollieren
Prüfungsintervalle und Prüfabläufe festlegen
uvm.
Jede Leistung kann auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Kosteneinsparung
Ggf. kann durch die Bestellung eines/einer Brandschutzbeauftragten oder die Erfüllung von Versicherungsvorgaben eine dauerhafte Reduzierung der Feuerversicherungsprämie erreicht werden.
Brandschutzplanungen:
Essenziell im Brandschutz ist die richtige Planung und Einhaltung des gesamten Brandschutzkonzeptes.
Hier entstehen bei einer Fehlplanung hohe Kosten, rechtliche Folgen oder ein fehlender Versicherungsschutz.
Wir übernehmen oder organisieren in Ihrem Auftrag die Planung & Überprüfung in folgenden Bereichen:
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Brandschutznachweise für Architekt*innen/ Bauherr*innen
Überprüfung von bestehenden Brandschutzkonzepten
Brandschutzelemente
etc.
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Rauchwarnmelder
Hauswarnmelderanlagen
etc.
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Feuerwehrpläne
Evakuierungspläne
Flucht- und Rettungswegpläne
Brandschutzordnungen Teile A-C
etc.
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Alle Themenbereiche zur Feuerwehr
Feuerbeschau:
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, welche durch Brände entstehen können, zu verhüten.
Wir helfen Gemeinden nach geltender Verordnung über die Feuerbeschau, Ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Dabei richten wir uns nach dem individuellen Bedarf.
Beispiele:
Neuorganisation der Feuerbeschau
Vollzug der Feuerbeschau
Überprüfung der bestehenden Feuerbeschau
uvm.
Vertrieb, Wartung & Montage:
Sie benötigen einen bestimmten Artikel für die Umsetzung Ihres Brandschutzes?
Um Ihren Bedarf genau zu erkennen und Ihnen die optimale Lösung für Ihre Anforderungen zu bieten, arbeiten wir stets in drei Schritten!
Vertrieb:
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Gebäudebestand
Bestehender Brandschutz
Vorhandene Brandlasten
Definition der Brandschutzziele / Wünsche der Auftraggebenden
Wirtschaftliche Analyse
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Konkrete Gefährdungsbeurteilung
Gesamtkonzeptionierung
Ermittlung des Investitionsbedarfs
Unterbreitung des Angebots
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Umsetzung des erarbeiteten Konzepts
Einweisung der Nutzer*innen
Klingt kompliziert? Wir machen es Ihnen mit qualitativ hochwertigen Ergebnissen einfach, um die maximale Sicherheit für Sie zu gewährleisten.
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Auf Wunsch führen wir mit Ihnen ein kostenloses Beratungsgespräch, um Ihre und unsere Fragen für eine Angebotserstellung zu klären.
Betriebe, Feuerwehren, Privathaushalte oder öffentliche Einrichtungen sind so bestens mit geeigneten Löschmitteln und aktuellen Brandschutzartikeln, wie z. B. Rauchmeldern, ausgestattet, .Wir vertreiben nur Artikel, welche für beste Qualität stehen.
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Rauchwarnmelder
Löschsprays, Löschdecken
Sicherheitsbeschilderung für Brand- und Arbeitsschutz, etc.
Feuerlöscher
Arbeitsleitern mit Eignung für gewerbliche Zwecke (inkl. Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Information 208-016)
Feuerwehrbedarf
u.v.m.
Wartungen:
Auf Anfrage:
Montage:
Zum Vertrieb unserer Artikel zählt bei Bedarf auch die Montage.
Hierbei werden selbstverständlich die gängigen Arbeitsschutzrichtlinien einhgehalten.
Hinweis zu Rauchmeldern:
In jeder Wohnung ist der/die Besitzer*in verpflichtet nach BayBo Art. 46 Abs. (4) Rauchmelder vor der Wohnraumnutzung anzubringen.
Gerne prüfen wir, wie viele Rauchmelder sie anbringen müssen und montieren sie auf Wunsch gemäß vorgeschriebener DIN 14676.
Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen:
Jeder Betrieb/ jede Einrichtung ist verpflichtet, Mitarbeiter*innen zum/-r Brandschutzhelfer*in zu schulen.
Arbeitgeber*innen müssen für Brandfälle, Erste Hilfe und Evakuierungen Personen benennen, welche im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr bestimmte Aufgaben übernehmen.
Der/die Brandschutzhelfer*in muss zu der gesetzlich vorgeschriebenen fachkundigen Unterweisung, wie auch alle anderen Beschäftigten eines Betriebes, jährlich unterwiesen und geschult werden.
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Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A1 § 22 Abs. 2 Notfallmaßnahmen
Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Abs. 6.2 „Brandschutzhelfer“
Grundlagen der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“
Der/Die Evakuierungshelfer*in kann mit der Brandschutzhelferausbildung kombiniert werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Schulungstermine auf Anfrage.
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Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutzorganisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
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Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
Realitätsnahe Praxisübung mit Feuerlöscheinrichtungen
Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen kennenlernen
Wir bieten Ihnen eine umfangreiche, kostenlose Beratung zu Ihren benötigten Schulungen und bilden praxisnah nach Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus.
Brandschutzunterweisungen & Schulungen:
Unterweisungen sind vor Aufnahme der Arbeit und im Anschluss jährlich 1x unter Dokumentierung durchzuführen.
Dies stellt für viele Betriebe eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, solche Unterweisungen effektiv zu organisieren und inhaltlich sinnvoll zu gestalten.
Wir richten uns ganz nach den Anforderungen des Betriebs, organisieren und schulen bei Bedarf für Sie Brandschutzunterweisungen für…
…Angestellte
…Führungskräfte
…Brandschutzhelfer*innen
…Evakuierungshelfer*innen
Unser Ziel ist hierbei, den Unterricht praxisnah und verständlich zu gestalten, um das Gelernte stets Anwenden zu können.
Wir bieten auf Anfrage speziell auf Ihren Bedarf angepasste Schulungen in den Themenfeldern:
Brandschutz
Arbeitsschutz (UVV)
Teambuilding
Prävention
Dies ist sowohl für Betriebe, als auch für Feuerwehren mindestens 1x jährlich gefordert.
Bei Bedarf ist auch eine Kombination mehrerer Themenfelder möglich.
Notfall- und Praxistraining:
Weiterbildung und Training rettet Leben!
Falls es trotz aller Präventionsmaßnahmen oder im aktiven Feuerwehrdienst doch zu einer Notsituation kommt, sollten Sie und Ihr Personal vorbereitet sein!
Oft entsteht Panik und Hektik durch Unwissenheit!
Im Theorieunterricht scheint alles verständlich, doch erst der Praxistest zeigt, ob das Gelernte auch in die Realität umgesetzt werden kann.
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Brand
Evakuierung
Technische Hilfeleistung
Erste Hilfe
Team Resource Managment
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Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG
§ 12 Unterweisung
(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.
Dies ist sowohl für Betriebe, als auch für Feuerwehren mindestens 1x jährlich gefordert.
Wir analysieren die Übung und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Denn wie wir in Notsituationen reagieren, liegt in erster Linie an uns und unseren Fähigkeiten.